Für Säuglinge und Kleinkinder
Um die Jüngsten vor RSV zu schützen, wird empfohlen, den Kontakt zu Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfekts möglichst zu vermeiden. Ausserdem gibt es neu eine Passivimpfung für Säuglinge mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®). Diese wird für alle Säuglinge zu Beginn ihrer ersten RSV-Saison empfohlen. Idealerweise wird sie im Herbst (Oktober) verabreicht, respektive bei Geburten im Winterhalbjahr so früh wie möglich. Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen.
Für Erwachsene
Das BAG empfiehlt eine einmalige RSV-Impfung für alle Personen ab 75 Jahren sowie für Personen mit erhöhtem Risiko für eine schwere RSV-Erkrankung bereits ab 60 Jahren. In der Schweiz stehen mit Arexvy® und Abrysvo® zwei RSV-Impfstoffe für Erwachsene zur Verfügung. Die Kosten dafür werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen, auch wenn die Impfung basierend auf Alter und Risikofaktoren empfohlen ist.
Abrysvo® ist zudem für die Impfung in der Schwangerschaft zugelassen, und zwar ab der 32. bis zu Beginn der 36. Schwangerschaftswoche. Ziel ist es, dass die von der Mutter gebildeten Antikörper auf das Kind übertragen werden, sodass das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten geschützt ist. Die obligatorische Krankenkasse übernimmt hierfür die Kosten, unter der Voraussetzung, dass der Geburtstermin im Winterhalbjahr liegt.
Eine RSV-Impfung naher Kontaktpersonen reicht nicht aus, um Säuglinge ausreichend zu schützen. Hierfür braucht es entweder die oben erwähnte Passivimmunisierung mit monoklonalen Antikörpern oder eine Impfung der Mutter in der Schwangerschaft. Deshalb wird für Säuglinge während ihrer ersten RSV-Saison eine der beiden Impfformen dringend empfohlen.
Das Zentrum für Reisemedizin bietet keine Impfung von Säuglingen oder Schwangeren an. Erwachsenen Personen ab 75 Jahre oder ab 60 Jahren mit Risikofaktoren, die sich mit Arexvy® gegen RSV impfen lassen möchten, bieten wir diese Dienstleistung im Zentrum für Reisemedizin an.