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Kurzüberblick – Abrechnung ab 2026

Ab 1. Januar 2026 werden Impfungen gemäss Schweizer Impfplan und die dazugehörige Impfberatung neu über die obligatorische Krankenkasse (KVG) abgerechnet und sind franchisebefreit.
Reiseberatung und Reiseimpfungen bleiben Selbstzahlerleistungen.

Je nach Leistungskombination erhalten Sie eine oder zwei Rechnungen – dies ist gesetzeskonform und für viele Kund:innen vorteilhaft, da mehr Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.

Bitte bringen Sie Ihre Schweizer Krankenkassenkarte zum Termin mit.

 

Weitere Informationen finden Sie weiter unten.

 

 

Hier finden Sie unsere Preisliste als PDF:

 

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Neu ab 2026: Änderungen bei der Abrechnung von Impfungen & Beratungen

Hintergrund

Ab 1. Januar 2026 wird in der Schweiz das neue medizinische Tarifsystem TARDOC eingeführt. Dieses bildet Leistungen differenzierter und transparenter ab als bisher.

Neu werden Impfungen gemäss dem Schweizer Impfplan klar von Reiseleistungen getrennt abgerechnet. Dadurch werden mehr Leistungen direkt über die Krankenkasse übernommen und die Abrechnung wird transparenter.

 

Diese Änderung verfolgt zudem ein gesundheitspolitisches Ziel:

 

Die Impfquote in der Bevölkerung soll erhöht werden, indem empfohlene Impfungen einfacher und ohne finanzielle Hürden zugänglich sind.
(Hier geht's zur BAG-Medienmitteilung: https://www.bag.admin.ch/de/newnsb/9WndEYDLnuu3bVmIzrkdd)

 

 

Kurz erklärt

  • Impfungen gemäss Schweizer Impfplan und die dazugehörige Impfberatung werden neu über die obligatorische Krankenversicherung (KVG) abgerechnet.
  • Diese Impfungen sind neu franchisebefreit. Für die Kund:innen fällt lediglich der übliche Selbstbehalt von 10% an.
  • Reiseberatung und Reiseimpfungen bleiben Selbstzahlerleistungen.
  • Je nach Kombination der Leistungen erhalten Sie eine oder zwei Rechnungen.

 

Für viele Kund:innen bedeutet dies, dass mehr Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden als bisher.

 

 

Wie funktioniert die Abrechnung konkret?

Selbstzahlerleistungen

Selbstzahlerleistungen, wie z. B.:

  • Reiseberatung
  • Reiseimpfungen

 

werden weiterhin direkt von Ihnen bezahlt.

 

Die Bezahlung ist möglich mit:

  • Debit- oder Kreditkarte
  • Rechnung
  • Twint

 

Leistungen der obligatorischen Krankenkasse (KVG)

Leistungen, die von der Schweizer Krankenversicherung gedeckt sind, werden neu direkt an Ihre Krankenkasse übermittelt.

Dazu gehören:

  • Impfungen gemäss Schweizer Impfplan
  • dazugehörige Impfberatungen


Für diese Leistungen erhalten Sie eine Kopie der Rechnung,
welche direkt an Ihre Krankenkasse gesendet wird.

 

 

Wichtig für Ihren Termin

Bitte bringen Sie Ihre Schweizer Krankenkassenkarte unbedingt zu Ihrem Termin mit.

Nur so können wir die Rechnung für die KVG-Leistungen direkt an Ihre Krankenkasse übermitteln.


Da die verschiedenen Leistungen unterschiedlich finanziert werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie zwei Rechnungen erhalten:

  1. Eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen (Selbstzahlerleistungen)
  2. Eine Rechnung, die an Ihre Krankenkasse geht (KVG-Leistungen)

 

Warum sind zwei Rechnungen korrekt?

Unterschiedliche Leistungen unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen:

  • Medizinisch empfohlene Impfungen gemäss Schweizer Impfplan werden über die Krankenkasse abgerechnet.
  • Reisebezogene Leistungen (z. B. Reiseberatung) gelten als Selbstzahlerleistungen.

 

Diese Trennung ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für Transparenz, Fairness und eine korrekte Abrechnung.

 

Konkretes Beispiel:

Sie kommen zu einer Reiseberatung und erhalten zusätzlich eine FSME-Auffrischimpfung (empfohlen gemäss Schweizer Impfplan).

 

Abrechnung ab 2026:

  • Krankenkasse (KVG):
    FSME-Impfung inkl. Impfberatung
    (franchisebefreit, Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse)
  • Selbstzahler:
    Reiseberatung und allfällige Reiseimpfungen

 

Ihr Vorteil:
Ein Teil Ihres Termins wird neu von der Krankenkasse übernommen – Leistungen, die früher vollständig selbst bezahlt werden mussten.

 

 

Abschliessender Hinweis

Zwei Rechnungen bedeuten keine Mehrkosten für Sie, sondern eine korrekte, transparente und für Sie vorteilhafte Abrechnung gemäss den gesetzlichen Vorgaben.

Bei Fragen zur Abrechnung helfen wir Ihnen jederzeit gerne persönlich weiter.

 

 

Personen ohne Schweizer Krankenversicherung

Wenn Sie keine Schweizer Krankenversicherung haben oder keine Krankenkassenkarte vorweisen können, werden alle Leistungen als Selbstzahlerleistungen abgerechnet.

Die Bezahlung erfolgt in diesem Fall direkt durch Sie (z. B. per Kreditkarte oder Rechnung).
Gerne informieren wir Sie vorab transparent über die anfallenden Kosten.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin buchen?